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25. November 2024

Zukunft der Pflege- und Betreuungsqualität sichern

Experten-Vorschlag zur Reform der Pflegeversicherung überarbeitet

Rummelsberg – Bereits in zweiter Auflage veröffentlichen 15 Unternehmen der Pflege aus dem gesamten Bundesgebiet einen Diskussionsvorschlag zur Reform der Pflegeversicherung. Aus den zunächst acht Autoren wurden 15. Das Papier zielt darauf ab, die Pflegeversicherung zukunftsfähig zu gestalten und die Pflege- und Betreuungsqualität zu verbessern.

Rummelsberger Vorstand Dienste Karl Schulz freut sich darüber, dass der von ihm mitentwickelte Vorschlag eine rege Diskussion in der Sozialwirtschaft und in der Politik ausgelöst hat. Schulz betont: „Wir sind überzeugt davon, dass wir mit diesem Vorschlag mehr Leistung für das gleiche Geld in das System bringen und damit mehr bei Pflegebedürftigen ankommt.“ Es geht um alte Menschen und ihre Angehörigen. Sie sollen verstehen können, welche Leistungen sie in Anspruch nehmen können. „Zeit ist dabei die Größe, die zählt“, ist Schulz überzeugt. Deswegen ist der zentrale Ansatz des Diskussionsvorschags die Einführung eines Zeitbudgets anstelle eines komplexen Leistungskatalogs und intransparenten Preissystems. Dies soll den Pflegebedürftigen ermöglichen, professionelle Unterstützung flexibler und bedarfsgerechter in Anspruch zu nehmen.

Die Höhe des Zeitbudgets ermittelt sich anhand des Betreuungs- und Pflegebedarfs. Diakonie Vorstand Schulz sieht die überarbeitete Vorlage als einen weiteren Impuls zu dem von ihm geforderten New-Deal in der Sozialwirtschaft. „Wir müssen Anbieter, Kostenträger und Politik an einen Tisch bringen und Reformen auf den Weg bringen, die diesen Namen auch verdienen,“ verdeutlicht Schulz seine Absichten. „Menschen haben ein Recht auf eine würdige Pflege“, sagt er: „zu deren Sicherung wollen wir beitragen.“

Seit der Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 haben sich die Rahmenbedingungen erheblich verändert. Die steigende Lebenserwartung und die demografische Entwicklung führen zu einem erhöhten Pflegebedarf, während gleichzeitig immer mehr Pflegekräfte in den Ruhestand gehen. Die bisherigen gesetzlichen Regelungen, die auf familiäre Pflege und Subsidiarität setzen, sind unter den aktuellen Bedingungen oft nicht mehr umsetzbar. Der weiterentwickelte Vorschlag der Arbeitsgruppe sieht zudem einen Abbau der vielen und hochkomplexen Regulationen vor. Ein weiterer wesentlicher Vorschlag ist, dass die Kosten der Unterkunft unabhängig von der jeweiligen Wohn-/Unterkunftsform von den Pflegebedürftigen getragen werden. Bei finanzieller Bedürftigkeit besteht Anspruch auf Wohngeld bzw. auf Leistungen der Grundsicherung.

Die Arbeitsgruppe beschreibt in ihrem Diskussionsvorschlag zudem, dass eine auf die wahrgenommene Ergebnisqualität ausgerichtete Pflege passgenaue, flexible und innovatve Versorgungsformen ermöglichen werden.

Die Weiterentwicklung der Gesetzgebungen zur Pflegeversicherung ist von großer Bedeutung. Die aktuelle bundespolitische Entwicklung verzögert die Nichtbehandlung des Gesetzesvorschlags zum Pflegekompetenzgesetz. Dringend notwendige Weichenstellungen bleiben aus. Dies führt zu einer Verschärfung der bestehenden Probleme in der Pflege und erschwert die Umsetzung dringend benötigter Reformen. Aus Sicht der Arbeitsgruppe finden sich in dem Diskussionsvorschlag viele Ansätze, die die Parteien nicht nur in ihren Wahlprogrammen fordern, sondern auch in der neuen Legislatur umsetzen sollen. Die Arbeitsgruppe lädt Wissenschaft, Praxis, Unternehmen, Verbände und Politik erneut ein, die Vorschläge weiter zu vertiefen und auszuarbeiten.

An der 2. Auflage der Reformvorschläge haben mitgearbeitet:

Prof. Dr. Dr. Christian Bernzen, Kanzlei Bernzen Rechtsanwälte; Marc Bischoff, leben&wohnen Stuttgart; Pastor Mathias Dargel, Landesverein für Innere Mission in Schleswig-Holstein; Thomas Eisenreich, Home Instead Deutschland; Thomas Flotow, Care Consultants Hamburg; Thomas Mähnert, Johanniter-Unfall-Hilfe; Dr. Markus Nachbaur, Stiftung Liebenau; Christian Potthoff, Diakonie Michaelshoven; Prof. Ronald Richter, Kanzlei Richter Rechtsanwälte; Dr. Johannes Rückert, KWA Kuratorium Wohnen im Alter; Karl Schulz, Rummelsberger Diakonie; Karsten Stüber, Diakonie Gütersloh; Hermann Josef Thiel, Caritasverband Rhein-Kreis Neuss; Roman Tillmann, Rosenbaum & Nagy; Prof. Uwe Ufer, Diakonie Michaelshoven

Von: Georg Borngässer