Menschen an Ihrer Seite.

Die Rummelsberger

Infos zum Standort
18. Mai 2020

Erste Lockerungen auch bei der EKSG in Sicht

Aufgrund des allgemeinen Lockdowns in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie war natürlich auch das regelmäßige Übungsstunden-Programm der EKSG Rummelsberg vollkommen auf Eis gelegt.

In der Not wurde die Idee entwickelt, ein allgemeines Gymnastik-Angebot virtuell über die Online-Plattform Zoom zu offerieren. Dieses Angebot, das Thies Schwald, der neue Übungsleiter für Damengymnastik, Eltern-Kind-Turnen und Wirbelsäulengymnastik übernahm, ging erstmals am Montag, 4. Mai über die Bühne und wurde auf Anhieb zufriedenstellend angenommen. Auch nach der zweiten Online-Übungseinheit am 11. Mai wird es von Thies als lohnenswert eingeschätzt, dieses Angebot so lange aufrecht zu erhalten, bis die Situation wieder Übungsstunden in gewohnter Form zulässt.

Bei zwei anderen Sportangeboten der EKSG ist dies bereits wieder in Sicht: So dürfte eine Fortsetzung der Qigong-Einheiten schon sehr bald wieder möglich sein, zumindest wenn die Wetterverhältnisse es zulassen, diese outdoor durchzuführen. 
Und für Fußball-Trainingseinheiten im Amateurbereich hat der Bayerische Fußball-Verband nun klare Regeln aufgestellt, unter deren Einhaltung Fußball-Training wieder möglich ist. Hier von Übungsstunden „in gewohnter Form“ zu sprechen, wäre zwar ziemlich vermessen, Lauf- und Konditionseinheiten, Passübungen und Torschusstraining allerdings dürften sich realisieren lassen. Klar ist allerdings auch, dass das Fußballtraining erst wieder aufgenommen werden kann, wenn die Entscheidungsträger des Ortes, der Eigentümer des Sportgeländes ist,  in dieser Angelegenheit ihre Freigabe erteilen. 

Um auch im Allgemeinen den Anforderungen der Zeit zu entsprechen, hat die EKSG ferner mit Max Schleif einen Hygienebeauftragten ernannt und ein an das des BFV angelehntes Hygienekonzept erstellt.

Die EKSG freut sich, wenn alle ihre Mitglieder, die so viel Verständnis für die gegenwärtige Situation aufgebracht haben, nun schrittweise wieder in die Lage versetzt werden können, im Verein Sport zu treiben. Und sei es vorläufig auch nur behelfsmäßig.    
 

Von: Klaus Feitl