Menschen an Ihrer Seite.

Die Rummelsberger

Infos zum Standort

Bußgeldzuweisungen für hilfsbedürftige Menschen

Als Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt entscheiden Sie über die Zuweisung von Bußgeldern / Geldauflagen. Jeder Betrag, der uns aus Geldauflagen zufließt, hilft die Aufgaben und Ziele der Rummelsberger im sozial-diakonischen Bereich zu unterstützen.

Die Rummelsberger Diakonie e.V. und die Rummelsberger Dienste für Menschen gGmbH mit ihren Tochtergesellschaften betreiben gegenwärtig 203 Einrichtungen und Dienste. Mit über 5.700 voll- und teilzeitbeschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind wir an 36 Standorten in Bayern „Menschen an Ihrer Seite“. In Behinderteneinrichtungen, Alten- und Pflegeheimen, Schulen und Ausbildungsstätten werden Menschen betreut, gefördert oder gepflegt.

Wir verwalten Bußgeldeingänge:
Jeder Fall erhält bei uns eine eigene Identifikationsnummer.

Geldeingänge werden zeitnah gemeldet:
In der Regel binnen zwei Arbeitstage an die zuständigen Gerichte.

Kontrolle der Zahlungsfristen:
Wir informieren umgehend bei Überschreitungen.

Auf einen Blick:
Wir erstellen für Sie Jahreslisten der zugewiesenen Gelder.

Bußgeldzuweisungen am richtigen Ort:
Wir haben ein gesondertes Bankkonto für Bußgeldeingänge.

Für Bußgeldzuweisungen erstellen wir keine Zuwendungsbestätigungen!

Gerne senden wir Ihnen vorgedruckte Zahlscheine, Aufkleber mit unserer Kontoverbindung, sowie Informationsmaterial zu. Verwenden Sie dafür einfach unser Fax-Formular, das Sie hier downloaden können.

Bußgeldkonto:

Kontoinhaber: Rummelsberger Diakonie e.V.
Bank:    Bank für Sozialwirtschaft AG
IBAN:    DE59 7002 0500 0004 8014 34

Edeltraud Sturm

Spenderservice, Bußgelder, Freunde und Förderer
09128 50-22 59
sturm.edeltraud(at)rummelsberger.net

Unser Spendenkonto

Rummelsberger Diakonie e.V
Evangelische Bank
IBAN: DE47 5206 0410 0202 5010 15