Wer erbt, muss auch Erbschaftssteuer zahlen. Je nachdem, wer das Erbe antritt, gelten unterschiedliche Steuerklassen. Diese beeinflussen sowohl die Höhe der Beträge, die steuerfrei sind (Freibeträge), als auch den Steuersatz. Ein Erbe oder Vermächtnis an die Rummelsberger Diakonie e.V. ist steuerfrei, da der Verein als gemeinnützig anerkannt ist und damit von der Erbschaftssteuer befreit.
Die Erbschaftssteuertabelle:
Steuerklasse I | Freibetrag |
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Ehegatten und eingetragene Lebenspartner | 500.000 € |
Kinder | 400.000 € |
Enkel | 200.000 € |
Personen der Steuerklasse I (Eltern und Voreltern) | 100.000 € |
Steuerklasse II | |
Geschwister, Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedener Ehegatte. | 20.000 € |
Steuerklasse III | |
Alle übrigen Erwerber | 20.000 € |
Sollten Sie weitere Fragen haben, so beantworten wir diese gerne in einem persönlichen Gespräch. Sie erreichen Diakon Mathias Kippenberg telefonisch unter 09128 502299 oder per E-Mail: kippenberg.mathias(at)rummelsberger.net in Rummelsberg.