Menschen an Ihrer Seite.

Die Rummelsberger

Infos zum Standort

Schutzsystem für Hinweisgeber*innen

Mit Ihrer Hilfe können wir innerhalb der Rummelsberger Diakonie und bei Geschäftspartner*innen kriminelle Aktivitäten, Missstände oder unrechtes Verhalten frühzeitig aufdecken. 

Sie beobachten ein Verhalten von Mitarbeitenden der Rummelsberger Diakonie oder von Geschäftspartner*innen, das Ihrer Meinung nach nicht in Ordnung ist?
Ihnen hört niemand zu? Sie haben Angst vor Nachteilen?

Hierfür gibt es das Schutzsystem für Hinweisgeber*innen. 
Das haben wir seit dem 1.1.2023 erneuert.

Das Schutzsystem für Hinweisgeber*innen ist zugleich als Beschwerdeverfahren nach Maßgabe von § 8 des Lieferkettensorgfaltspflichtgesetzes (LkSG) ausgestaltet. Das Schutzsystem für Hinweisgeber*innen steht deshalb auch für Beschwerden Dritter (z.B. Lieferanten der Rummelsberger Diakonie) offen. Hier können Meldungen zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken oder Verletzungen menschenrechtlicher und umweltbezogener Pflichten in der Lieferkette abgegeben werden.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Hier finden Sie ein paar Beispiele für unrechtes Verhalten:

  • Mitarbeitende oder Geschäftspartner*innen verstoßen gegen geltende Gesetze.
  • Zum Beispiel Betrug, Diebstahl, körperliche Gewalt, sexualisierte Gewalt, Mobbing, Korruption, Datenschutz, Steuervergehen, Fahren ohne Führerschein.
  • Mitarbeitende verstoßen gegen interne Regelungen.
  • Zum Beispiel werden einzelne Mitarbeitende bei der Dienstplanung immer wieder benachteiligt. Oder Mitarbeitende erhalten Geschenke oder Geld von Klient*innen um bevorzugt behandelt zu werden.
  • Mitarbeitende oder Geschäftspartner*innen verstoßen gegen Vereinbarungen in laufenden Verträgen.
  • Zum Beispiel im Bewohnervertrag steht, dass der Notrufknopf 24 Stunden, 7 Tage die Woche besetzt ist. Das ist aber nicht der Fall.
  • Verstöße gegen die Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG).
    Zum Beispiel Lieferanten missachten die Menschenrechte oder gehen umweltbezogene Risiken ein, welche gegen Verbote nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verstoßen.

Mit ihren Beobachtungen können sie sich an eine Ombudsstelle wenden.
Eine Ombudsstelle ist eine neutrale Person oder ein neutrales Unternehmen.
Die Ombudsstelle behandeltn Ihr Anliegen vertraulich.

     

Was können Sie tun, wenn Sie unrechtes Verhalten bemerken?

Sie können dieses Verhalten anonym melden oder Ihren Namen nennen.
Sie haben nie einen Nachteil oder Schaden wenn Sie etwas melden.
Sie müssen sich aber sicher sein, dass etwas Unrechtes passiert ist. 

Wie können Sie unrechtes Verhalten melden?

Sie haben zwei Möglichkeiten:
1. Sie rufen diese kostenfreie Nummer an 0800 45 02 233.
2. Sie nutzen das Online-Meldeverfahren:
https://rummelsberger-diakonie.solidaris-hinweisgebersystem.de/ 

  • Sie können Ihre Hinweise in Deutsch oder Englisch melden.
  • Gehen Sie auf "Meldung abgeben".
  • Machen Sie möglichst konkrete Angaben.
  • Sie haben die Möglichkeit über ein sicheres Postfach nachzufragen, was aus Ihrer Meldung geworden ist. Das geht erst, wenn Sie auf der Webseite ein sicheres Postfach anlegen.

Wenn Sie erfahren möchten, wie Ihre Meldung bearbeitet wird, können Sie ein sicheres Postfach anlegen.
Sie können dann jederzeit nachfragen was aus Ihrer Meldung geworden ist. Darüber hinaus erhalten Sie eine Bestätigung des Eingangs der Meldung.

Was passiert nach Ihrer Meldung?

Die Ombudsstelle bewertet Ihre Meldung.
Kommt die Ombudsstelle zum Ergebnis, dass gehandelt werden muss, 
kontaktiert die Ombudsstelle das Compliance-Komitee der Rummelsberger Diakonie.
Das Compliance-Komitee wird vom Vorstand der Rummelsberger Diakonie eingesetzt. 
Das Compliance-Komitee besteht aus: 

  • der Abteilungsleitung des Personal Service Center, kurz: PSC
  • der Abteilungsleitung Interne Revision
  • der Arbeitsrechtsjuristin 
  • dem Compliance Officer. 

Wichtig: Das Compliance-Komitee weiß nicht, wer der*die Hinweisgeber*in ist.
Sie bleiben anonym, wenn Sie das wünschen. 

Bei Hinweisen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verlangt das Gesetz, dass die Rummelsberger Diakonie den Sachverhalt mit den Hinweisgebern erörtern müssen. Dies erfolgt über die Ombudsstelle.

Das Compliance-Komitee leitet weitere Schritte zur Bearbeitung des Vorgangs ein.
Es geht den Hinweisen nach und schlägt bei Bedarf dem Vorstand Maßnahmen vor. 

Wer wird geschützt?

  • Die Hinweisgeber*innen
  • Personen, die die Hinweisgeber*innen bei einer Meldung unterstützt haben
  • Personen, die mit den Hinweisgeber*innen in Verbindung stehen und Nachteile erlitten haben
  • Juristische Personen (z.B. GmbH) oder rechtsfähige Personengesellschaften (z.B. OHG), die mit den Hinweisgeber*innen in Verbindung stehen.

Die Hinweisgeber*innen haben keine Nachteile, wenn Sie unrechtes Verhalten melden.

Beispiele für Nachteile sind: 

  • Kündigung
  • Ablehnung einer Beförderung
  • Veränderung des Aufgabenbereichs zum Nachteil des*der Hinweisgeber*in
  • Veränderung der Arbeitszeit oder des Arbeitsorts
  • Mobbing
  • Ablehnung von Weiterbildungsmaßnahmen
  • Ihr befristeter Vertrag wird nicht einen unbefristeten Vertrag umgewandelt
  • und noch vieles mehr.

Wann besteht Schutz für die Hinweisgeber*innen?

Der Schutz besteht, wenn sich die Hinweisgeber*innen ganz sicher sind, dass ein unrechtes Verhalten vorliegt. Die Angaben in der Meldung müssen wahr sein.

Die Hinweisgeber*innen müssen tatsächliche Anhaltspunkte für einen Verstoß vorlegen. Vermutungen oder Spekulationen genügen nicht. 

Die Hinweisgeber*innen werden auch dann geschützt, wenn sie die Hinweise nach bestem Wissen und Gewissen geben.
Hierfür gibt es eine Dienstvereinbarung (DV-92).

Besonderheiten für Beschwerden nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Das regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den globalen Lieferketten. Hierzu gehören beispielsweise der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne ebenso wie der Schutz der Umwelt. Davon profitieren die Menschen in den Lieferketten, Unternehmen und auch die Konsumenten.

Der Vorstand der Rummelsberger Diakonie hat eine Grundsatzerklärung über die Menschenrechtsstrategie erarbeitet. Diese finden Sie unter nachfolgendem Link:
https://www.rummelsberger-diakonie.de/ueber-uns/grundsatzerklaerung-zum-lieferkettensorgfaltspflichtengesetz/

Für Hinweise bzw. Beschwerden nach dem LkSG hat die Rummelsberger Diakonie eine gesonderte Verfahrensordnung erarbeitet. Diese finden Sie unter nachfolgendem Link: https://www.rummelsberger-diakonie.de/ueber-uns/verfahrensordnung/

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!


Stand Februar 2024