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Wenn kein Testamten vorliegt: Die gesetzliche Erbfolge

Existiert kein Testament, bestimmt das Gesetz wer erbt. In der gesetzlichen Erbfolge werden in erster Linie Ehepartner und Kinder oder deren Nachkommen berücksichtigt, in zweiter Linie Geschwister und deren Kinder.
Ehegatten, Kinder und die Eltern, sofern keine Kinder vorhanden sind, haben einen Anspruch auf den Pflichtteil. Das heißt, ihnen steht die Hälfte des gesetzlichen Erbteils zu.

Erben erster Ordnung (Kinder, Enkel) schließen Erben zweiter Ordnung (Eltern, Geschwister, Nichten/Neffen) und dritter Ordnung (Großeltern, Onkel/Tanten) aus. Die Erben zweiter Ordnung schließen Erben dritter Ordnung aus.
Sind keine gesetzlichen Erben vorhanden, erbt ohne Testament automatisch der Staat.

Sollten Sie weitere Fragen haben, so beantworten wir diese gerne in einem persönlichen Gespräch. Sie erreichen Diakon Mathias Kippenberg telefonisch unter 09128 502299 oder per E-Mail:  kippenberg.mathias(at)rummelsberger.net in Rummelsberg.