gemäß § 6 Abs. 2 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz)
Präambel
Die Rummelsberger Diakonie ist einer der großen diakonischen Träger in Bayern. Diakonie im 21. Jahrhundert ist für uns bürgerschaftliches Engagement mit christlichem Auftrag.
Zur Rummelsberger Gruppe gehören ambulante und stationäre Dienste der Jugend-, Eingliederungs- und Altenhilfe sowie Schulen und Ausbildungsstätten. Insgesamt nutzen täglich rund 13.500 Menschen die diakonisch-sozialen Angebote. Wir beschäftigen rund 6.200 Mitarbeitende.
Nachhaltigkeit
Unsere Nachhaltigkeitsstrategie orientiert sich an den drei zueinander in Beziehung stehenden Dimensionen Ökologie (ökologisch nachhaltige Maßnahmen prüfen und umsetzen), Ökonomie (Sicherheit und Risikominimierung bei wirtschaftlicher Geschäftsführung und Vermögensverwaltung) und Soziales (selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe fördern).
In der Rummelsberger Diakonie setzen wir uns auf Grundlage unserer christlich-diakonischen Werte dafür ein, dass alle Menschen, für die wir unsere Dienstleistungen erbringen, mitten in der Gesellschaft wahrgenommen werden und ihre Anerkennung und ihren Platz darin finden.
Die in unserem Leitbild verankerte Vision lautet entsprechend: „Menschen an Ihrer Seite“. Handlungsleitend sind die im Leitbild verankerten Werte Kommunikative Kultur, wirtschaftliche Verantwortung, diakonischer Geist und fachlicher Anspruch.
Auf Grundlage dieser im Leitbild verankerten Werte verpflichten wir uns zu einem verantwortungsvollen, sorgfältigen und möglichst nachhaltigen Umgang mit den für die Wertschöpfungskette notwendigen Ressourcen.
Unsere Umwelt zu schützen und zu erhalten ist Ausdruck unserer christlichen Grundhaltung zur Bewahrung der Schöpfung. Im Sinne eines schöpfungsgerechten Gebrauchs natürlicher Ressourcen sehen wir uns darüber hinaus verpflichtet, den Umweltschutz aktiv und stetig weiterzuentwickeln und so Umweltbelastungen möglichst zu verringern. Gleiches erwarten wir von unseren Geschäftspartnern und -partnerinnen.
In unserer täglichen Arbeit und bei Entscheidungen wollen wir die langfristigen Interessen der Rummelsberger Diakonie, unserer Klientinnen und Klienten, aber auch der gesamten Gesellschaft im Blick behalten.
Achtung der Menschenrechte
Als Mitglied des Diakonischen Werks in Bayern sind wir verpflichtet, die im Rahmen des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts geltenden Bestimmungen (wie zum Beispiel Arbeitsrechtsregelungsgesetz und Mitarbeitervertretungsgesetz) zu befolgen und anzuwenden. Damit hält der Rummelsberger Diakonie alle nationalen und internationalen Standards ein und achtet die Rechte der Mitarbeitenden.
In unserem Leitbild verpflichten wir uns zudem zur Wahrung der Würde und der Privatsphäre eines jeden Menschen und zu einem respektvollen Miteinander. Darüber hinaus fühlen wir uns der Förderung, Unterstützung und Weiterentwicklung einer gesundheitspräventiven Gestaltung von Arbeitsplätzen verpflichtet.
Die für die Wertschöpfungskette notwendigen Materialien beziehen wir hauptsächlich in Deutschland. Wir legen Wert auf eine regionale Beschaffung. Nur in Einzelfällen bestellen wir bei Lieferanten aus dem Ausland. Bei Produkten und Dienstleistungen unserer Geschäftspartner und -partnerinnen achten wir auf nachhaltige Angebote.
Pflichten und Erwartungen
Die Gesamtverantwortung für die grundsätzliche und lokale Umsetzung der Sorgfaltspflichten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz liegt beim Vorstand. Hierbei wird der Vorstand vom Menschenrechtsbeauftragten unterstützt.
Der Rummelsberger Verhaltenscodex definiert die Pflichten und Erwartungen für das tägliche Handeln aller Mitarbeitenden.
Diese Grundsatzerklärung wird als verbindliche Richtlinie betrachtet, die von Mitarbeitenden und Geschäftspartnern der Rummelsberger Diakonie in allen ihren Handlungen konsequent einzuhalten ist.
Umsetzung
In der Rummelsberger Diakonie führen wir eine systematische, regelmäßige und anlassbezogene Risikoanalyse im Kontext unserer Geschäftstätigkeit durch.
Dabei erfolgt entsprechend dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz § 2, eine Risikoklassifizierung unserer unmittelbaren Lieferanten. Die Ergebnisse fließen in konkrete und angemessene Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung oder Minderung negativer Auswirkungen hinsichtlich der genannten Vorgaben ein.
Aufgrund unserer Geschäftstätigkeit und der Zusammenarbeit mit regionalen Lieferanten wurden bei unserer durchgeführten Risikoanalyse nur wenige bis keine Verstöße gegen Menschenrechte sowie Umwelt- und Klimaschutz festgestellt.
Lieferanten und Geschäftspartner
Bei unseren Lieferanten setzen wir - in unserem direkten Einflussbereich -systematisch auf die Identifizierung tatsächlicher Verstöße und daraus folgend auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zur Reduzierung von menschenrechts- und umweltbezogenen Risiken.
Wir setzen voraus, dass unsere Lieferanten und Geschäftspartner Menschenrechte als auch den Klima- und Umweltschutz achten. Dabei sind insbesondere die folgenden Grundsätze einzuhalten:
Mitarbeitende
Für einen adäquaten Schutz der Menschenrechte unserer Mitarbeitenden haben wir in unseren Unternehmensrichtlinien und Verfahrensanweisungen die dafür erforderlichen Prozesse etabliert.
Um mögliche Missstände frühzeitig zu entdecken und entsprechend reagieren zu können, führen wir regelmäßig anonyme Mitarbeiterbefragungen durch. Darüber hinaus wird den Mitarbeitenden uneingeschränkter Zugang zu internen Vertrauenspersonen sowie fairen und transparenten Beschwerdeverfahren ermöglicht.
Die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz für unsere Mitarbeitenden spielen bei unseren Aktivitäten eine wichtige Rolle. Der Vorstand und alle weiteren Führungskräfte tragen damit eine hohe Verantwortung, die Themen Sicherheit und Gesundheit auf allen Ebenen in unsere Geschäftsprozesse zu integrieren.
Unser Ziel ist es, durch präventive Maßnahmen unsichere Arbeitsbedingungen, Arbeitsunfälle und beruflich bedingte Erkrankungen zu vermeiden. Zudem sollen unsere Mitarbeitenden im gesundheitsfördernden Bewusstsein und Verhalten gestärkt werden.
Alle Mitarbeitenden der Rummelsberger Diakonie sind verpflichtet, durch passende Maßnahmen und geeignetes Verhalten sichere Verhältnisse zu schaffen und gesundheitsbeeinträchtigende Arbeitsbedingungen zu vermeiden. Dazu werden Gefährdungen frühzeitig ermittelt und Schutzmaßnahmen festgelegt, umgesetzt und auf ihre Wirksamkeit überprüft.
Alle Prozesse und Aktivitäten müssen so gestaltet sein, dass ein sicherer und gesundheitsgerechter Ablauf gewährleistet ist. Sicherheit und Gesundheit sind integrale Bestandteile bei der Planung und Durchführung aller Aktivitäten. Vorschriften und Richtlinien dazu sind strikt einzuhalten.
Dabei sollen nicht nur unsere eigenen Mitarbeitenden angesprochen werden, sondern auch die Vertragspartner, die mit der Rummelsberger Diakonie zusammenarbeiten.
Veröffentlichung
Diese Grundsatzerklärung wird auf unserer Homepage und in unserem Intranet veröffentlicht. Es soll für alle Interessengruppen ersichtlich und nachvollziehbar sein, wie die Einhaltung der Grundsatzerklärung gewährleistet und gelebt wird.
Bedenken hinsichtlich der ordnungsgemäßen Umsetzung der hier formulierten Grundsätze sowie Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen und unsere Werte bzw. Anforderungen sind uns umgehend zu melden. Hinweise können, sofern gewünscht auch anonym, an unsere externe Hinweisgeberstelle gerichtet werden.
Wir verpflichten uns zur Einhaltung unternehmerischer Sorgfaltspflichten und bearbeiten jede Meldung. Sensible Informationen werden von uns selbstverständlich vertraulich behandelt.
Rummelsberg, den 26.04.2024
Der Vorstand der Rummelsberger Diakonie e.V.