Die Werkstätten der Rummelsberger Diakonie
Die Rummelsberger Diakonie versteht ihre Werkstätten als Talentschmieden. Die Beschäftigten finden dort nicht nur eine Arbeit, die ihren Fähigkeiten entspricht. Ziel ist es, die Talente und Begabungen der Menschen zu entdecken und zu fördern. Unsere Werkstätten sind anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) nach dem § 136 SGB IX und alle Beschäftigten erhalten einen eigenen Verdienst, haben Anspruch auf Urlaub und sind sozialversichert.
Die Beschäftigung orientiert sich an den Wünschen und der Eignung des Einzelnen. Neben einem Platz in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung kann eine Beschäftigung auch außerhalb der Werkstatt, z. B. in einer Integrationsfirma oder auf ausgelagerten Außenarbeitsplätzen und vielen weiteren Orten, stattfinden.
Qualität
Durch unsere Qualitätsansprüche gewährleisten wir, dass erbrachte Dienstleistungen und Produkte geplant, gesteuert und überwacht werden. Qualität und Zuverlässigkeit unserer Arbeit sind Grundvoraussetzungen für Ihre Kundenzufriedenheit.
Wir gewährleisten die qualitätsgerechte Ausführung von Aufträgen unserer Kunden.
Unser Zertifizierungen:
- Qualitätsmanagementsystem nach der Norm DIN ISO 9001:2015
- Trägerzulassung Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung - AZAV
Der Weg in die Werkstatt
Um einen Arbeitsplatz in einer Werkstatt zu bekommen, müssen Sie sich zuerst an die Reha-Beratung der Bundesagentur für Arbeit oder der örtlichen Rentenversicherung wenden. Sie informiert Menschen mit einer Behinderung, ob die Arbeit in einer Werkstatt für sie prinzipiell möglich ist. Falls dies der Fall ist, müssen Sie dort einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Ein Fach-Ausschuss entscheidet anschließend, ob man in einer Werkstatt arbeiten darf. Im Fach-Ausschuss beraten sich verschiedene Personen. Sie kommen von der Bundesagentur für Arbeit, vom Bezirk und aus der Werkstatt. Wird der Antrag bewilligt, erteilt die zuständige Stelle eine Kostenzusage für den Platz in einer Werkstatt.
Wenn alles geklärt ist, meldet sich der Sozialdienst der WfbM bei den neuen Beschäftigten. Der Sozialdienst ist Ansprechpartner für Beschäftigte, Eltern und Betreuer*innen. Er ist zuständig für die soziale Betreuung der Beschäftigten. Es ist möglich, vor Arbeitsbeginn ein Praktikum zu machen, um die Werkstatt und die Kolleg*innen kennenzulernen.
Arbeitsplätze
In den Arbeitsbereichen der Werkstätten finden Menschen mit Behinderung Arbeitsplätze, die auf ihre individuellen Bedürfnisse, Fähig- und Fertigkeiten zugeschnitten sind und die entsprechend ausgestattet sind.
Im Arbeitsbereich finden zudem die Bearbeitung von Produktionsaufträgen sowie die Erbringung von Dienstleistungen statt. Unternehmen, die an einer Auftragsvergabe an unsere Werkstätten interessiert sind, können diese an die Ausgleichsabgabe anrechnen lassen. Die Arbeitsbereiche unserer Werkstätten finden Sie hier (Produzierende Arbeitsbereiche) und hier (Dienstleistungsbereiche).
Außenarbeitsplätze
Um die Aufnahme unserer Werkstattangehörigen in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern, verfolgen wir das Konzept der Außenarbeitsplätze. Das sind Arbeitsplätze in Betrieben für Beschäftigte unserer Werkstatt. Dort können sie erste Erfahrungen sammeln. Sie beteiligen sich an den täglich anfallenden Aufgaben und erleben den Arbeitsalltag eines Betriebs.
Hierdurch kann der erste Schritt für ein reguläres Arbeitsverhältnis getan werden. Im Betrieb haben Beschäftigte der WfbM eine*n ständige*n Ansprechpartner*in, ebenso werden sie weiterhin von unseren Fach- und Sozialdiensten betreut. Währenddessen bleiben sie rechtlich weiterhin Angehörige der Werkstatt. Ebenso sind sie im Betrieb bei allen üblichen Versicherungen (Haft- und Unfallversicherung) sowie der Berufsgenossenschaft gemeldet und erhalten im Normalfall ihren üblichen Lohn.
Die Dauer der Beschäftigung auf einem Außenarbeitsplatz variiert je nach individuellem Einzelfall. Üblicherweise wird mit einem mehrwöchigen Praktikum begonnen, welches um mehrere Monate verlängert werden kann. Im Idealfall steht am Ende die unbefristete Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Die Rückkehr in die WfbM ist immer und jederzeit möglich, auch wenn ein Beschäftigter bereits als Angestellter des Betriebes sozialversicherungspflichtig und unbefristet angestellt ist.
Rechtsverhältnis, Lohn, Versicherung
Die Beschäftigten der Rummelsberg Werkstätten stehen in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis. Sie erhalten ein Arbeitsentgelt, dass sich aus dem Grundbetrag, dem Arbeitsförderungsgeld und einem Steigerungsbetrag zusammensetzt. Beschäftigte der Rummelsberger Werkstätten sind unfall-, kranken-, pflege- und rentenversichert.
Berufliche Bildung
Bei der Aufnahme in die Werkstätten erfolgt zunächst das dreimonatige Eingangsverfahren. Während dieser drei Monate wird überprüft, ob die WfbM die geeignete Maßnahme für einen Menschen mit Behinderung ist.
Nach drei Monaten wechseln die Beschäftigten in den Berufs-Bildungs-Bereich. Dort bleiben sie in der Regel zwei Jahre. Die Beschäftigten machen Praktika in der Werkstatt. Begleitend findet theoretischer Unterricht statt. Dieser soll über die Tätigkeit in den verschiedenen Arbeits-Bereichen informieren und die Entwicklung der Persönlichkeit unterstützen.
Berufliche Integration
Berufliche Integration erfolgt mit dem Ziel, Beschäftigte in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. Dazu dienen im Berufsbildungsbereich verschiedene Praktika und Arbeitserprobungen. Im Arbeitsbereich vermitteln wir auf Außenarbeitsplätze oder ausgelagerte Arbeitsplätze, aber auch durch Praktika.
Wir vermitteln in
- Handwerksbetriebe
- Einrichtungen der Rummelsberger
- Ausbildungsbetriebe der Rummelsberger
- Integrationsbetriebe der Rummelsberger
- Öffentliche Institutionen und Verwaltungen.
Werkstattrat
Menschen mit Behinderung, die in einen Arbeitsplatz in einer Werkstatt haben, haben ein Recht auf Mitbestimmung. Die diakonische Werkstätten-Mitwirkungsverordnung beschreibt diese Rechte und Aufgaben. Der Werkstattrat vertritt dabei die Interessen der Beschäftigten einer Werkstatt.
Alle vier Werkstätten der Rummelsberger Diakonie haben einen Werkstattrat, der die Interessen der Beschäftigten vertritt. Darüber hinaus gibt es einen Gesamtwerkstattrat, der aus Vertretern der vier Werkstatträte der vier Werkstätten der Rummelsberger Diakonie gebildet wird.
Vorteile für Unternehmen
Ihr Unternehmen kann Aufträge, die an Werkstätten für behinderte Menschen vergeben werden, mit 50% des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Rechnungsbetrages auf die von Ihnen abzuführende Ausgleichsabgabe angerechnet werden (§ 223 SGB IX). Hierdurch wird jede Werkstattrechnung mit Ausweis des anzurechnenden Betrages zugleich eine Gutschrift.
Unsere Werkstätten arbeiten seit Jahrzehnten erfolgreich mit zahlreichen Unternehmen der freien Wirtschaft und öffentlichen Einrichtungen zusammen, wodurch wir uns zu einem leistungsfähigen und zuverlässigen Partner entwickelt haben.
Die Zertifizierung unserer Einrichtung nach DIN EN ISO 9001 stellt den hohen Standard unserer Arbeit sicher. Darüber hinaus sind wir ein nach der AZAV zertifizierter und zugelassener Bildungsträger.
Viele unserer Produkte erfüllen die Anforderungen der Europäischen Norm EN 71 zur Vergabe des CE-Zeichens. Schon im Jahr 1995 wurde ein Artikel aus unserem Sortiment mit dem Deutschen Designpreis „Gut in Form“ ausgezeichnet.
Wir übernehmen u. a. Auftragsarbeiten in den Bereichen:
- Elektro-, Metall- und Industriemontage
- Verpackung und Konfektionierung
- Metallbearbeitung
- Wäscherei
- Näherei
- Gärtnerei
- Schreinerei
Mit Ihrer Hilfe unterstützen Sie Menschen mit Behinderung Teilhabe am Arbeitsleben zu erfahren und fördern hierdurch eine inklusive Gesellschaft.