Das Berliner Testament

07. August 2026

Aus der Praxis

Erben unter Ehepaaren – das Berliner Testament setzt die gesetzliche Erbfolge außer Kraft, aber haben Sie auch an die Erbschaftssteuer gedacht? 

Das Berliner Testament gehört zu den bekanntesten Formen der Nachlassgestaltung bei Ehepaaren. Darin setzen sich die Ehegatten zunächst gegenseitig als Alleinerben ein. Damit sind bei kinderlosen Ehepaaren, Eltern oder Geschwister des Erstversterbenden automatisch von der Erbfolge automatisch ausgeschlossen. Das schafft Klarheit und bringst Sicherheit. 

Gerade bei Vermögenden und kinderlosen Ehepaaren lohnt sich jedoch der Blick über die reine erbrechtliche Regelung hinaus. Denn ein Berliner Testament ist nicht in jedem Fall die steuerlich günstigste Lösung. Insbesondere bei größeren Vermögen kann es sinnvoll sein, die Auswirkungen auf die Erbschaftsteuer frühzeitig zu prüfen. Je nach Vermögensstruktur und familiärer Situation können dabei Freibeträge ungenutzt bleiben, die sich in einer anderen Gestaltung nutzen ließen.

Ein Beispiel aus der Praxis: Ein vermögendes Ehepaar ohne Kinder setzt sich in einem Berliner Testament gegenseitig als Alleinerben ein. Verstirbt zunächst ein Ehepartner, geht das gesamte Vermögen auf den überlebenden Ehegatten über. Ist das Vermögen höher als der Erbschaftssteuerfreibetrag von 500.000 Euro, kann bereits im ersten Erbfall Erbschaftsteuer anfallen. Keine schöne Situation, in der der Fiskus um seinen Anteil am Erbe bittet. 

Ein zu bedenkender  Aspekt ist deshalb  die vorweggenommene Vermögensnachfolge. Wer Vermögen bereits zu Lebzeiten überträgt, kann steuerliche Gestaltungsspielräume besser nutzen. Das gilt nicht nur für Geldvermögen, sondern auch für Immobilien und Beteiligungen. Durch Schenkungen zu Lebzeiten lassen sich Freibeträge ausschöpfen. Auch Zuwendungen an eine Stiftung oder an einen gemeinnützigen bzw. sozial-diakonischen Träger können – je nach Zielsetzung und rechtlicher Ausgestaltung – eine interessante Möglichkeit sein, Vermögen geordnet und sinnvoll weiterzugeben und Erbschaftssteuer zu sparen oder zu vermeiden.

Gerade bei vermieteten Immobilien ist zudem der Nießbrauchsvorbehalt ein häufig genutztes Instrument um Erbschaftssteuer zu sparen. Dabei wird die Immobilie bereits zu Lebzeiten an einen gemeinnützigen Träger übertragen, während sich der Eigentümer das Recht vorbehält, sie weiter zu nutzen und Miet- oder Pachtrträge daraus zu erzielen..

Gerne unterstützen wir Sie dabei, die für Sie passende Lösung zur Nachlassgestaltung zu finden — vom Berliner Testament über Schenkungen zu Lebzeiten bis hin zu Fragen rund um Nießbrauch, Immobilienübertragung und stiftungsnahe Gestaltungen. Sprechen Sie uns bei Interesse gerne an.

Eine gute Gelegenheit um sich zu informieren sind unsere  kostenlosen Informationsveranstaltungen mit Notaren in München und Nürnberg ein, zu denen wir Sie herzlich einladen. Dort haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fragen direkt zu stellen und uns kennenzulernen.

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