Im Fokus: Pflegegrade
Die Bundesregierung will die Pflegeversicherung grundlegend reformieren. Ab 2027 erwartet die Pflegeversicherung große Lücken in der Finanzierung. Die angestrebte Reform soll diese schließen – mit Maßnahmen wie Einsparungen, Umschichtung von Geldern, Digitalisierung und mehr präventiven Angeboten. Seit Juni 2026 liegt dafür ein Referentenentwurf der Bundesregierung vor. Doch viele der angestrebten Veränderungen werden laut Fachverbänden und Einrichtungen nicht dazu beitragen, die Situation für Pflegebedürftige zu verbessern. Ein Diskussionspapier der Rummelsberger Diakonie und anderer Leistungserbringer zeigt, wie eine Reform stattdessen aussehen könnte.
Der folgende Artikel beleuchtet den Teilaspekt „Pflegegrade“ der angestrebten Reform. Er zeichnet ein Bild der aktuellen Situation, zeigt was sich durch die vorgeschlagene Reformierung verändern würde und was Leistungserbringer wie die Rummelsberger Diakonie empfehlen.
Pflegegrade: Der aktuelle Stand
Es gibt fünf Pflegegrade – von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5. Sie geben an, wie stark die Selbstständigkeit oder die Fähigkeiten einer Person beeinträchtigt sind und in welchem Umfang sie Unterstützung im Alltag benötigt.
Pflegegrad 1 erhalten Menschen mit geringen Beeinträchtigungen ihrer Selbstständigkeit oder Fähigkeiten. Mit zunehmendem Pflegegrad nimmt die Schwere der Beeinträchtigungen zu. Pflegegrad 5 bezeichnet die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten und geht mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung einher.
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Pflegegrad |
Beschreibung |
| 1 | Selbstständigkeit ist gering beeinträchtigt |
| 2 | Selbstständigkeit ist erheblich beeinträchtigt |
| 3 | Selbstständigkeit ist schwer beeinträchtigt |
| 4 | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
| 5 | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit und besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung liegt vor |
Ablauf: Antrag, Gutachten, Bescheid
Wer in Deutschland erstmals eine Pflegeleistung in Anspruch nehmen will, muss einen formlosen Erstantrag bei der Pflegeversicherung stellen. Wer einen bereits vorhandenen Pflegegrad erhöhen möchte, wendet sich ebenfalls an die Pflegeversicherung.
Ist der Antrag erfolgt, prüft der Medizinische Dienst (MD) den Unterstützungsbedarf bei den Betroffenen zu Hause. Wer schnell Unterstützung benötigt, kann das Verfahren mit einem Eilantrag beschleunigen. Der Medizinische Dienst erscheint dann innerhalb von fünf bis zehn Tagen und erstellt ein vorläufiges Pflegegutachten.
Das Gutachten ist noch nicht die endgültige Entscheidung. Diese liegt bei der Pflegeversicherung. Es bildet die Grundlage für die Entscheidung. Menschen mit Unterstützungsbedarf erhalten einen schriftlichen Pflegegrad-Bescheid von der Pflegeversicherung. Wird ein Pflegegrad bewilligt, besteht ab dem Tag der Antragstellung ein Anspruch auf Leistungen.
Wer mit der Einschätzung nicht zufrieden ist, kann innerhalb von 30 Tagen Widerspruch einlegen.
Aktuelle Versorgungslage
Trotz Anspruch auf Unterstützung ist nicht sichergestellt, dass sofort mit der Bewilligung des Pflegegrades die passende Leistung erbracht werden kann. Viele Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste sind maximal ausgelastet oder können aufgrund von Personalmangel nicht die vollen Kapazitäten nutzen. Gerade im Bereich der stationären Pflege gibt es häufig Wartelisten.
Was will die Bundesregierung an den Pflegegraden ändern?
Im Reformvorschlag hält die Bundesregierung grundsätzlich an den Pflegegraden fest. Dennoch sind Änderungen vorgesehen. Die Pflegegrade für Kinder bis 18 Monate werden gesondert geregelt.
Hinweis: Für Personen, die bereits einen Pflegegrad haben, ist ein umfassender Bestandsschutz angedacht. Niemand soll aufgrund der neuen Schwellenwerte einen bereits anerkannten Pflegegrad verlieren.
Höhere Schwellenwerte, weniger Leistung
Die Bundesregierung will die Schwellenwerte für die Pflegegrade erhöhen und die damit verbundenen Leistungsmöglichkeiten anpassen. Das Ziel dabei ist die Zahl der Leistungsempfänger*innen zu reduzieren. Das soll die Pflegeversicherung finanziell entlasten. Außerdem liegt der Fokus – vor allem bei Pflegegrad 1 – im Reformvorschlag verstärkt auf Angeboten zur Prävention. Das soll den Pflegebedarf verringern. Die Bewertung der Pflegebedürftigkeit wird stärker an die wissenschaftlich empfohlenen Werte angelehnt.
In den Reformplänen ist vorgesehen, die Schwellen (Punktwerte) für die Pflegegrade 1 bis 3 zu verändern. Die erforderlichen Punkteschwellen will die Regierung erhöhen. Dadurch könnte es schwieriger werden, in einen niedrigen Pflegegrad eingestuft zu werden. Menschen mit eher geringem Unterstützungsbedarf könnten dadurch Ansprüche auf Leistungen verlieren.
Befristung von Pflegegraden
Nach den Plänen der Bundesregierung sollen Pflegegrade häufiger zeitlich befristet werden. Allerdings nur, wenn eine Verbesserung der Selbstständigkeit möglich erscheint. Ein Gutachtungsverfahren soll individuell prüfen, wie lange die Beeinträchtigung und damit der Anspruch auf Leistungen voraussichtlich besteht.
Mehr Prävention, weniger Pflege
In Pflegegrad 1 entfällt der Entlastungsbeitrag von 131 Euro pro Monat. Stattdessen sollen Betroffene einen Anspruch auf intensive Pflegebegleitung haben. Dabei handelt es sich um eine ab dem 1. Januar 2028 angedachte, neue Kassenleistung. Präventive und fachliche Unterstützung soll dabei helfen, die häusliche Pflege zu stabilisieren und Betroffene sowie Angehörige im System zu entlasten.
Bei den Pflegegraden 2 und 3 soll vor allem zu Beginn des Leistungsbezugs eine intensivere fachliche Begleitung als bisher stattfinden. In diesem Zeitraum wird das Entlastungsbudget halbiert. Das hat zur Folge, dass Betroffene weniger Pflegeleistungen in Anspruch nehmen können.
Das Ziel der Pflegereform ist es, die Kosten zu senken. Die vorgeschlagenen Veränderungen zielen ausdrücklich auf die Reduzierung des Pflegebedarfs ab. Das hat zur Folge, dass Menschen, die Unterstützung benötigen und nach dem aktuellen System einen Anspruch auf Pflege haben, künftig weniger Leistungen beanspruchen können.
Das schlagen die Leistungserbringer vor: Pflegegrade
Auch die Leistungserbringer halten an der Einteilung des Unterstützungsbedarfs nach Pflegegraden fest. Der Pflegegrad beziffert weiterhin, wie hoch der Bedarf ist. Doch sie setzen einen anderen Fokus als die Regierung: Sie stellen den Menschen und seinen individuellen Bedarf in den Mittelpunkt. Dieser Bedarf ist die Grundlage für die Einteilung in Pflegegrade. Doch die Abrechnung der Leistungen erfolgt in diesem Modell grundlegend anders.
Pflegegrade bestimmen Stunden-Budget
Das Pflege-Budget in Euro soll durch ein Budget in Fachstunden ersetzt werden. Der Pflegegrad steuert dann nicht primär den Zugang zu möglichst vielen unterschiedlichen Leistungsarten, sondern bestimmt die Höhe des persönlichen Unterstützungsbudgets.
Je höher der Pflegegrad, desto höher der Unterstützungsbedarf, desto höher die täglich zur Verfügung stehenden Fachleistungsstunden. Eine Person mit Pflegegrad vier könnte zum Beispiel täglich fünf Fachleistungsstunden pro Tag geltend machen. Damit würde der Pflegegrad zu einer Art „Bedarfsstufe“ für ein persönliches Pflegebudget
Mehr Flexibilität, mehr Individualität
Das Zeitbudget kann flexibel, zum Beispiel in 10-Minuten-Einheiten oder stundenweise, eingesetzt werden. Nicht genutzte Pflegezeit könnten Personen mit Unterstützungsbedarf in einem Zeitkonto bis zu sechs Monate ansparen. In einer Woche könnte der Betroffene mehr Unterstützung nutzen, in einer anderen Woche weniger. Das Budget passt sich dem tatsächlichen Bedarf an.
Die Pflegeleistungen (Stundenbudgets) werden bei Vorschlag der Leistungserbringer unabhängig von Wohnort und Wohnform nutzbar. Das Thema Wohnen wird bei diesem Modell aus der Pflegeversicherung ausgegliedert.
So können pflegebedürftige Menschen freier wählen, welches Angebot sie in Anspruch nehmen. Sie könnten zwischen ambulanten Diensten und stationären Angeboten frei entscheiden und die Leistungen kombinieren. Das würde das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben im Alter stärken.
Mehr Transparenz, weniger Bürokratie
Statt mehrerer, unübersichtlicher Geldbeträge aus verschiedenen Quellen für verschiedene Leistungen, wäre beim Modell Stundenbudget auch schnell klar, was Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen pro Monat zusteht und wie viel nach erbrachten Leistungen noch übrig bleibt. Ein Blick auf das Zeitkonto reicht aus und die Betroffenen können flexibel und individuell planen.
Nebenbei würde die Abrechnung der Leistungen in Zeitstunden viel bürokratischen Aufwand sparen. Eine digitale Abrechnung der Leistungsstunden zwischen Pflegediensten oder -einrichtungen und der Pflegeversicherung könnte mehr Freiräume für die Betreuung von Menschen ermöglichen.
Die Leistungserbringer nehmen den Menschen in den Mittelpunkt und fragen:
Wie viel Unterstützung braucht diese Person?
Die Bundesregierung nimmt die Pflegeversicherungen in den Fokus und fragt:
Wie stark muss die Beeinträchtigung sein, damit die Pflegeversicherung einen Bedarf anerkennt?
Die Bundesregierung setzt auf eine Anpassung der Schwellenwerte und eine stärkere Präventionsorientierung, um die Zahl der Leistungsbezieher zu begrenzen und die Finanzierung zu stabilisieren.
Die Leistungserbringer empfehlen hingegen, die Pflegegrade als Orientierungsrahmen zu erhalten, aber die Leistungen in Form eines flexiblen, personenorientierten Stundenbudgets zu gewähren. Dies würde Transparenz, Flexibilität, Bürokratieabbau und eine bessere Anpassung an den individuellen Bedarf ermöglichen.
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