Im Fokus: Pflegeleistungen
Die Bundesregierung will die Pflegeversicherung grundlegend reformieren. Denn ab 2027 erwartet die Pflegeversicherung große Lücken in der Finanzierung. Die angestrebte Reform soll diese schließen – mit Maßnahmen wie Einsparungen, Umschichtung von Geldern, Digitalisierung und mehr präventiven Angeboten. Seit Juni 2026 liegt dafür ein Referentenentwurf der Bundesregierung vor. Doch viele der angestrebten Veränderungen werden laut Fachverbänden und Einrichtungen nicht dazu beitragen, die Situation für Pflegebedürftige zu verbessern. Ein Diskussionspapier mehrerer Leistungserbringer zeigt, wie eine Reform stattdessen aussehen könnte.
Der folgende Artikel beleuchtet den Teilaspekt „Pflegeleistungen“ der angestrebten Reform. Er zeichnet ein Bild der aktuellen Situation, zeigt, was sich durch die vorgeschlagene Reformierung verändern würde und was die Leistungserbringer wie die Rummelsberger Diakonie anders machen würden.
Der aktuelle Stand: Flickenteppich Pflegeleistungen
Die Pflege findet vor allem im familiären Rahmen statt. Familienmitglieder stemmen den Großteil der anfallenden Arbeit. Unterstützung erhalten Betroffene und deren Angehörige durch verschiedene Pflegeleistungen. Diese Leistungen werden von unterschiedlichen Stellen finanziert und müssen separat beantragt werden. Für einige Leistungen müssen Pflegebedürftige in Vorleistung gehen.
Die folgenden Leistungen stehen aktuell (Stand Juli 2026) zur Verfügung:
Pflegegeld
Das Pflegegeld (§ 37 SGB XI) ist eine monatliche Geldleistung für Pflegebedürftige, die von Angehörigen oder Ehrenamtlichen versorgt werden. Die gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherungen finanzieren diese Leistung. Anspruch auf Pflegegeld haben Menschen ab Pflegegrad 2. Die Leistung liegt zwischen 347 Euro (Pflegegrad 2) und 990 Euro (Pflegegrad 5).
Das Pflegegeld unterliegt keiner Zweckbindung. Das bedeutet, die Pflegebedürftigen dürfen frei entscheiden, wofür sie die Mittel einsetzen. Das kritisiert die Bundesregierung, da dieses System Missbrauch begünstige.
Pflegesachleistungen
Die Pflegesachleistung ist eine Unterstützung der Pflegeversicherung für Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, die zuhause gepflegt werden (§ 36 SGB XI). Dabei handelt es sich um professionelle Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst. Die Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der Kosten für diese Unterstützung. Pflegedienste übernehmen in der Regel Leistungen wie Körperpflege, Ankleiden, aber auch Hilfestellungen im Haushalt. Die Höhe der Pflegesachleistung hängt vom Pflegegrad ab und beträgt in Pflegegrad 2 bis zu 796 Euro, in Pflegegrad 5 bis zu 2.299 Euro.
Problematisch ist bei den Pflegesachleistungen vor allem die starre Abrechnung. Einzelne Leistungen werden minutengenau berechnet. Das sorgt für einen hohen bürokratischen Aufwand bei den Pflegekräften und bindet viel Zeit, die am Menschen fehlt. Außerdem verhindert das System eine Anpassung der Pflegeleistung an den tatsächlichen Bedarf. Flexibilität? Fehlanzeige.
Entlastungsbetrag
Alle pflegebedürftigen Menschen mit Pflegegrad, die zuhause versorgt werden, haben einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI). Er liegt derzeit bei 131 Euro und kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden. Zu den anerkannten Angeboten gehören etwa Betreuungsgruppen oder Haushaltshilfen.
Doch der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und wird nur nachträglich ausbezahlt. Pflegebedürftige oder pflegende Angehörige müssen in Vorleistung gehen. Erst nach einem aufwändigen Beantragungsverfahren wird der Betrag von den Pflegekassen ausbezahlt. Viele Anspruchsberechtigte nutzen diese Leistung nicht.
Verhinderungspflege/Kurzzeitpflege
Fällt bei der häuslichen Pflege eine pflegende Person aus, muss jemand einspringen. Das kostet Geld. Diese Kosten können Pflegebedürftige mit der sogenannten Verhinderungspflege erstattet bekommen (§ 39 SGB XI). Einen Anspruch auf diese Leistung haben Menschen ab Pflegegrad 2 für maximal acht Wochen pro Jahr.
Die Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) ist eine vorübergehende stationäre Pflege in einer Einrichtung. Das kann zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt notwendig sein. Aber auch, wenn die häusliche Pflege für einen längeren Zeitraum nicht sichergestellt werden kann.
Für die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege gibt es ein Jahresbudget von bis zu 3.539 Euro (ab Pflegegrad 2).
Pflegende Angehörige können zudem angefallenen Kosten, zum Beispiel für Verdienstausfall oder Fahrten, bei der Pflegekasse geltend machen. Allerdings reicht dieses Budget in der Praxis kaum aus. Der Betrag ist oft ausgeschöpft, bevor die acht Wochen-Grenze erreicht ist. Alle Kosten, die darüber hinaus anfallen, müssen die Betroffenen selbst übernehmen.
Insgesamt ergibt sich ein unübersichtlicher Flickenteppich an Leistungen und ein hoher bürokratischer Aufwand, um diese überhaupt zu erhalten.
Pflegereform: Das will die Bundesregierung ändern
Der Reformvorschlag der Regierung hält ausdrücklich am Vorrang häuslicher Pflege und der ergänzenden Funktion der Pflegeversicherung fest. Familien sollen weiterhin hauptsächlich die Verantwortung für die Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger tragen.
Doch das aktuell geltende Leistungsrecht gelte als zu komplex. Im Reformpapier steht: „Beratungsansprüche sind zum Teil unbekannt, werden in der Umsetzung auf reine Information reduziert oder bleiben in komplexeren Pflegesituationen und bei Überforderung der häuslichen Pflege wirkungslos.“
Im Versorgungssystem fehlen Angebote für akut auftretende Hilfebedarfe, etwa, wenn durch einen Unfall oder krankheitsbedingten Ausfall die pflegende Person ausfalle. „Neben der eigentlichen Pflege kommt es zusätzlich zu Belastungen, wenn pflegende An- und Zugehörige keine zeitnahe Unterstützung erfahren.“
Das will die Regierung ändern
Der Plan: Vier Leistungsbudgets
An den fünf Pflegegraden und am Teilleistungssystem hält der Referentenentwurf der Bundesregierung fest. Doch statt vieler Einzelansprüche soll es künftig weniger, dafür größere Budgets geben. Vier Geldtöpfe sollen die verschiedenen Bedarfe abfangen:
Entlastungsbudget
Das Entlastungsbudget soll das bisherige Pflegegeld ablösen. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad. Im Referentenentwurf sind 386 Euro für Pflegegrad 2, 638 Euro für Pflegegrad 3, 889 Euro für Pflegegrad 4 und 1.079 Euro für Pflegegrad 5 vorgesehen. Damit liegt der Betrag über dem bisher ausbezahlten Pflegegeld.
| Pflegegrade | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
| monatl. Budget | 0 Euro | 386 Euro | 636 Euro | 889 Euro | 1.079 Euro |
Allerdings soll in den ersten drei Monaten neuer Pflegegrade 2 und 3 zunächst nur die Hälfte des Betrags ausbezahlt werden. Einzelleistungen, für die bisher ein eigener Anspruch besteht, sollen künftig dieses Budget belasten.
Sachleistungsbudget
Ersetzt die bisherige Pflegesachleistung für professionelle Unterstützung durch ambulante Pflegedienste oder qualifizierte Einzelpersonen.
Aus diesem Sachleistungsbudget soll künftig auch die professionelle Ersatzpflege bezahlt werden. Bislang hatten Pflegebedürftige Menschen dafür einen zusätzlicher Anspruch.
Sozialraumbudget
Das Sozialraumbudget soll den Entlastungsbetrag ersetzen. Für Personen mit Pflegegrad 1 entfällt diese Leistung ersatzlos, sie haben laut Referentenentwurf keinen Anspruch auf Zahlungen aus dem Sozialraumbudget. Menschen über 25 Jahre sollen 175 Euro erhalten, Menschen unter 25 Jahren 300 Euro.
Das geplante Sozialraumbudget soll nur zweckgebunden einsetzbar und für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag und für Nachbarschaftshilfe zur Verfügung stehen. Eine Übertragung von nicht ausgeschöpften Monatsbeiträgen in den Folgemonat ist im Reformentwurf nicht explizit vorgesehen. Nicht abgerufene Beträge würden somit verfallen.
Überbrückungsbudget
Die Verhinderungs- und Kurzzeitpflegebudgets sollen im sogenannten Überbrückungsbudget abgedeckt werden. Die bisherigen Verwendungszwecke sollen künftig auf die vier verschiedenen Budgets aufgeteilt werden:
- Professionelle Ersatzpflege → Sachleistungsbudget
- Selbst organisierte Ersatzpflege → Entlastungsbudget
- Nachbarschaftshilfe → Sozialraumbudget
- Kurzzeitpflege und akute Versorgungskrisen → Überbrückungsbudget
Von diesen Anpassungen verspricht sich die Regierung mehr Flexibilität, weniger Bürokratie und geringere Kosten. Ob durch diese Maßnahme tatsächlich mehr Spielräume für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige entstehen, ist fraglich.
Beratung deckt keine Leistungslücke
Die Lösung kann nicht im Auf- und Ausbau personal- und kostenintensiver Beratungsangebote liegen. Es fehlen schon jetzt Fachkräfte und die knappen Budgets der Pflegeversicherung sollten besser für direkte Pflegeleistungen eingesetzt werden. Ein Mehr an Beratung deckt nicht die Leistungslücke durch fehlendes Personal vor Ort. Ein leicht verständliches Zeitbudget soll den Aufwand der Systemberatung minimieren.
Wem welcher Leistungsumfang zusteht, müsse weiterhin in Euro definiert werden. Welche Leistung wie berechnet wird, läge wie gehabt bei den Leistungserbringern. Eine Wirksamkeitsprüfung der Maßnahmen ist von Seiten der Bundesregierung nicht vorgesehen.
Digitale Transparenz und professionelle Begleitung
Für mehr Aufklärung im Bereich Pflege soll laut Reformentwurf eine neue Pflegebegleitung sorgen. Diese Fachstelle soll beraten, die verschiedenen Versorgungspakete koordinieren und präventive Maßnahmen empfehlen.
Ergänzt wird die Beratung durch ein digitales „Pflege-Cockpit“. Hier will die Bundesregierung alle Infos, Anträge und Anbietersuche bündeln und niederschwellig zur Verfügung stellen. Ab wann das „Pflege-Cockpit“ zur Verfügung steht, ist im Reformentwurf nicht festgelegt.
Was fordern Diakonien, Pflegeeinrichtung und Expert*innen?
Die pflegerische Hauptverantwortung bei den Familien zu belassen, entspricht nicht mehr der Lebensrealität, kritisieren Sozialverbände, Diakonie und Leistungserbringer. Denn immer mehr Menschen haben keinen familiären Background (vor Ort). Außerdem fehlen Familienmitglieder, die ihre Angehörigen pflegen und versorgen müssen, als auch Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt.
Der „Diskussionsvorsachlag zur Reform der Pflegeversicherung – Wirkungs- und Personenfokussierte Pflege und Betreuung“ fordert ein ganzheitliches Umdenken statt der Neubenennung und Sortierung der Leistungsbudget. Die Kernbotschaft der 25 Vertreter*innen aus Ministerien, Verbänden, Betroffenenvertretungen, Dienstleistern der Branche und Leistungserbringern: Das Anspruchssystem muss vereinfacht werden.
Umstellung vom Geld- auf Zeitbudget
Das bisherige, komplexe Geld- und Sachleistungsbudget wird durch ein tagesbezogenes Leistungsstunden-Budget ersetzt, das einen festen Unterstützungsumfang sichert. Es ist unabhängig von Kostenentwicklungen und dynamischen Zuschüssen, was eine planbare Versorgung ermöglicht.
Klare und flexible Leistungsabrechnung
Das Leistungsstunden-Budget wird in Zeiteinheiten, wie z.B. Minuten oder Stunden, abgerechnet, wobei individuelle Unterstützungsbedarfe berücksichtigt werden. Das ermöglicht eine flexible Inanspruchnahme, z.B. an mehreren Tagen oder in Ansparphasen.
Verbindung mit Bedarfsfeststellung und Qualitätssicherung
Die Bedarfsfeststellung erfolgt weiterhin durch den Medizinischen Dienst, während die Qualität anhand von Ergebnisqualitäten überprüft wird. Das Budget ist transparent berechnet und kann regelmäßig überprüft werden.
Unabhängigkeit von Kosten- und Preissteigerungen
Das Budget ist fest an Leistungstage gekoppelt und nicht an die Kostenentwicklung, was eine stabile Finanzierung gewährleistet. Der Preis pro Stunde wird in Verträgen zwischen Leistungserbringern und Kassen ausgehandelt.
Förderung der Personenzentrierung und Innovation
Das Budget ermöglicht individuelle, bedarfsgerechte Unterstützung, inklusive präventiver und digitaler Leistungen. Es schafft zudem Raum für neue, innovative Versorgungsformen und eine stärkere Flexibilität bei der Organisation der Pflege. Familiäre und professionelle Pflege sollen möglichst gleichberechtigt in einem individuellen Arrangement eingebettet werden.
Pflegegeld bleibt
Das Pflegegeld soll erhalten bleiben, sich jedoch stärker an tatsächlich erbrachter Unterstützungsleistung orientieren. Die Höhe könne etwa auf ein Fünftel der durchschnittlichen Preise für eine Leistungsstunde festgelegt werden - abhängig vom Pflegegrad. Außerdem solle es an eine Qualitätsberatung gekoppelt werden.
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