Realitätscheck – was bedeutet die Pflegereform für pflegende Angehörige

Die Pflegereform ist beschlossen, die Bundesregierung hat nach langem Ringen von Union und SPD grünes Licht für die geplante Reform gegeben. Jetzt muss der Gesetzentwurf noch durch Bundestag und Bundesrat. 

Anschließend stehen soziale Träger, Pflegedienste und Betreuungsangebote vor großen Aufgaben. Angebote und Dienste müssen an die neuen Bestimmungen angepasst werden, einige Betreuungsangebote werden möglicherweise eingestellt. Auch für pflegende Angehörige wird sich durch die Reform Vieles ändern. Der Entlastungsbeitrag Menschen in Pflegegrad 1 entfällt, ebenso das Überbrückungsbudget - vorerst. 

Sven Schmidt, Regionalleiter der Ambulanten Dienste der Rummelsberger Altenhilfe und Dienststellenleiter für die ambulanten Angebote, gibt Antworten auf die dringendsten Fragen. Wie schätzt der Pflegefachmann die Situation der pflegenden Angehörigen ein? Auf was müssen sich Menschen einstellen, die zu Hause Pflege leisten?  

Sven Schmidt, Regionalleiter der Ambulanten Dienste der Rummelsberger Altenhilfe

Sven Schmidt, Regionalleiter der Ambulanten Dienste der Rummelsberger Altenhilfe, erklärt im Interview, sie sich die Pflegereform auf pflegende Angehörige auswirken wird.

Die Pflegereform ist beschlossen. Auf welche Veränderungen müssen sich pflegende Angehörige einstellen?

Sven Schmidt: „Grundsätzlich verschlechtert sich die Situation für pflegende Angehörige. Der Wegfall des Entlastungsbetrags für Pflegestufe 1 und der Entfall des Budgets für die Verhinderungspflege wird zu einer Mehrbelastung der Pflegenden Angehörigen führen. Die Angehörigen verlieren an Flexibilität. Bisher konnte Verhinderungspflege zum Beispiel stundenweise beantragt werden - das funktioniert jetzt nicht mehr. Spontane Verhinderungspflege ist nun nur noch möglich, wenn ärztlich attestiert ist, dass die Angehörigen mit der Pflege vollkommen überlastet sind oder eine eigene Krankheit haben.“

Gibt es durch die Reform positive Entwicklungen für pflegende Angehörige?

Schmidt: „Ja, die gibt es. Entgegen der ursprünglichen Pläne werden die Rentenpunkte, die pflegende Angehörige erhalten, doch nicht gekürzt. Und ab 2028 oder 2029 – das steht noch nicht fest – soll es eine Pflegebegleitung geben. Diese soll von Beginn an dafür Sorge tragen, dass weniger Krisen entstehen. Dort wird auch das Thema Prävention eingebunden sein. Das kann positiv wirken. Wenngleich 146 Euro jährlich, die für die Pflegebegleitung als Budget angedacht sind, recht wenig ist und Präventionsmaßnahmen auch erst nach einer gewissen Zeit tatsächlich Wirkung zeigen.“

 

Die Reform setzt stärker auf Prävention und Rehabilitation. Wie realistisch ist es aus Ihrer praktischen Erfahrung, dass dadurch Angehörige tatsächlich entlastet werden?

Schmidt: „Die Erfahrungen aus meiner Pflegelaufbahn zeigen mir, dass eine Entlastung eher unrealistisch ist. Als 2013 Pflegegrad 1 und der Entlastungsbeitrag eingeführt wurden, geschah das auch in der Hoffnung, dass sich Prävention und Rehabilitation dadurch verbessern. In der weiteren Entwicklung floss dieses Geld jedoch eher in Haushaltshilfen und Betreuung.“

 

Mehrere Experten aus der Sozialwirtschaft und Pflege, darunter Rummelsberger Vorstand Karl Schulz, haben in einem Diskussionspapier Alternativen für das Pflegesystem vorgeschlagen. Kernstück ist ein flexibles Fachleistungsstunden-Budget. Welche konkreten Vorteile könnte ein solches Modell für pflegende Angehörige haben?

Schmidt: „Im ambulanten Bereich können wir auch heute schon Leistungen in Stunden- bzw. Minutenbudgets abrechnen. Das hat für die Angehörigen durchaus Vorteile. Die Versorgung ist dadurch individueller und kann flexibler gestaltet werden kann.“

 

Könnte dieses frei einsetzbare Stundenbudget auch dazu beitragen, dass Angehörige früher professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen – und damit Überlastung verhindert wird?

Schmidt: „Ein Zeitkontigent würde auf jeden Fall dazu beitragen, dass pflegende Angehörige früher professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Allerdings nur, wenn an die Pflegebedürftigen kein Pflegegeld mehr ausbezahlt wird. So lange Pflegegeld ausbezahlt wird, wird erfahrungsgemäß erst dann professionelle Pflege in Anspruch genommen, wenn es anders nicht mehr geht.“

 

Was würde sich für ambulante Pflegedienste verändern, wenn nicht mehr einzelne Leistungen, sondern der individuelle Unterstützungsbedarf und ein Zeitbudget stärker im Mittelpunkt stünden?

Schmidt: „Die zeitliche Entzerrung wäre ein klarer Vorteil. Wir gehen davon aus, dass sich in diesem Modell die Einsatzzeiten bei den Pflegefachkräften verlängern würden und sich damit sowohl die Pflegezeit vor Ort entspannter gestalten würde, als auch die Pflegetouren entzerren werden würden.“

 

Wo sehen Sie bei der Reform der Bundesregierung die größten Risiken für pflegende Angehörige?

Schmidt: „Das größte Risiko ist, dass die pflegenden Angehörigen durch den Wegfall des Entlastungsbeitrages mehr und früher belastet werden. Gut ist, dass es das Überbrückungsbudget für Verhinderungspflege weiterhin geben soll. Weniger gut, dass es künftig niedriger ausfallen wird und die Zugänge dazu erschwert werden.Schwierig wird für die pflegenden Angehörigen auch der Wegfall der etablierten Systeme. Wir haben uns in der ambulanten Pflege über Jahre das Know-how zum Beispiel in den Bereichen Pflegegeld, Pflegegrade und Leistungsbudget, angeeignet und ein System etabliert, das Angehörige unterstütz und begleitet. Unter anderem mit Pflegeberatung oder Quartiers-management. Auch häusliche Schulungen für pflegende Angehörige fallen weg. Ich weiß nicht, wer das in Zukunft übernehmen wird.“

 

Und wo liegen die Chancen der Reform?

Schmidt: „Eine Chance ist die Pflegebegleitung – aber bisher sind keine Details bekannt, das können wir heute noch nicht abschätzen. Eine weitere Möglichkeit bietet das geplante Sozialraumbudget. Das soll von 131 auf 175 Euro monatlich erhöht werden. Vielleicht finden sich nachbarschaftliche Unterstützungsangebote. Allerdings greift das Sozialraumbudget erst ab Pflegegrad 2.“

 

Wenn Sie eine konkrete Änderung zugunsten pflegender Angehöriger in die Reform aufnehmen könnten: Welche wäre das und warum?

Schmidt: „Die pflegenden Angehörigen sind unser Rückgrat. Ich würde mir wünschen, dass das Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege nicht gekürzt wird. Aktuell ist eine Kürzung von fast 50 Prozent geplant. Das ist eine ungute Entwicklung, die für alle Beteiligten große Nachteile mit sich bringen wird. Richtig und wirklich wichtig finde ich, dass die Rentenpunkte erhalten bleiben. Das wäre die erste Änderung gewesen, die ich mir gewünscht hätte. Umso mehr freut es mich, dass hier sinnvoll nachgebessert wurde.“

 

 

Vielen Dank für das Gespräch, Herr Schmidt.

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