Menschen an Ihrer Seite.

Die Rummelsberger

Infos zum Standort

Mitglieder des Aufsichtsrates

Dr. Stefan Ark Nitsche  (Vorsitzender des Aufsichtsrates)
Oberkirchenrat i.R

Prof. Dipl.-Ing. Christian Baumgart (stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrates)
Architekt

Markus Allwang
Vorsitzender Sprecherausschuss für leitende Angestellte Rummelsberg

Dr. Rainer Beyer
Hauptgeschäftsführer TGE gTrägergesellschaft mbH für die Einrichtungen der Schwestern vom Göttlichen Erlöser (Niederbronner Schwestern)  Provinz Deutschland

Diakonin Evelyn Dähne
Diakonin in der Verwaltung

Stefan Eisele
Vorsitzender Gesamtmitarbeitervertretung Rummelsberg

Kurt Füglein
Kanzler der Evangelischen Hochschule Nürnberg

Diakonin Kristin Gräf
Trainee Evang.-Luth. Gesamtkirchengemeinde Nürnberg - Kirchengemeindeamt

Diakon Stefan Helm
Geschäftsführer Diakonie Oberland

Dipl.-Kfm. Harald Karl
Bank-Regionaldirektor i. R.

Diakon Harald Reizner
Geschäftsführer bei den A.B. von Stettenschen Stiftungen Augsburg

Dipl. Jur. (Univ)  Stephan Römer
Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Fachanwalt für Steuerrecht

Diakon Eckehard Roßberg
Diakon i.R

Diakon Franz Schön
Diakon i.R

Diakon Thomas Zugehör
Diakon i.R


Auszug aus der Satzung der Rummelsberger Diakonie

§ 12 Aufsichtsratsmitglieder 

(1) Der Aufsichtsrat besteht aus nachfolgenden Mitgliedern: 

  • einem von der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern benannten Vertreter 
  • sieben eingesegneten Mitgliedern der Rummelsberger Gemeinschaften, die von der Mitgliederversammlung aus einer von den Rummelsberger Gemeinschaften aufgestellten Wahlliste gewählt werden 
  • einem weiteren ordentlichen Vereinsmitglied, das von der Mitgliederversammlung gewählt wird 
  • vier externen Persönlichkeiten, die von den übrigen Mitgliedern des Aufsichtsrats berufen werden 
  • einem Mitglied der Gesamtmitarbeitervertretung der Rummelsberger Diakonie, das von der Gesamtmitarbeitervertretung entsandt wird 
  • einem Mitglied des Sprecherausschusses der Leitenden Mitarbeitenden der Rummelsberger Diakonie, das vom Sprecherausschuss entsandt wird. 

Aufsichtsratsmitglied kann nur sein, wer Mitglied einer Kirche ist, die Mitglied der ACK ist. Gewählt bzw. berufen werden soll nur, wer zum Zeitpunkt der Wahl das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Keines der Aufsichtsratsmitglieder darf in einem entgeltlichen Beschäftigungsverhältnis zum Verein oder zu einer Einrichtung stehen, an der der Verein unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Hiervon ausgenommen sind die von der Gesamtmitarbeitervertretung und dem Sprecherausschuss der Leitenden Mitarbeitenden der Rummelsberger Diakonie entsandten Mitglieder. Mitglieder des Vorstands dürfen nicht Mitglieder des Aufsichtsrats sein.  
Zur Erfüllung seiner Aufgaben tragen die zuständigen Wahlgremien auch Sorge für ein gleichberechtigtes Miteinander von Männern und Frauen. So sollen mindestens 30 % der Mitglieder jeweils weiblichen und männlichen Geschlechts sein.  

(2) Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrates beginnt mit Abschluss der Wahl im zuständigen Wahlgremium gemäß § 12 Abs. (1) und endet für alle Aufsichtsratsmitglieder einheitlich jedenfalls mit Beendigung der Mitgliederversammlung, die über die Entlastung aller Aufsichtsratsmitglieder für das vierte Geschäftsjahr, gerechnet ab dem Beginn der Amtszeit für die sieben eingesegneten Mitglieder der Rummelsberger Gemeinschaften gemäß § 12 Abs. (1) 2. Gliederungspunkt, beschließt. Jedes Aufsichtsratsmitglied bleibt jedoch bis zur Neuwahl im zuständigen Wahlgremium gemäß § 12 Abs. (1) im Amt.